Wenn Cannabis Social Clubs (CSCs) planen, Softwareanbieter zu beauftragen, sollten geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zu den gängigsten vertraglichen Regelungen gehören:
Nutzungsbedingungen: Diese regeln die allgemeinen Bedingungen der Softwarelizenz, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Parteien bezüglich der Nutzung der Software.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): In den meisten Fällen ist ein AVV mit dem Softwareanbieter erforderlich, wenn dieser personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet. Der AVV legt fest, wie die Daten verarbeitet werden dürfen und welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen. Es muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob ein AVV notwendig ist oder ob andere datenschutzrechtliche Verpflichtungen gelten.
Service-Level-Agreement (SLA): Dieses definiert die Leistungsstandards und Verfügbarkeitsgarantien der Software. Es stellt sicher, dass die Software zuverlässig funktioniert und dass der Anbieter im Falle von Ausfällen oder Problemen schnell reagiert.
Diese Verträge bilden die rechtliche Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und schützen beide Parteien vor rechtlichen Risiken.